Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für Hundetraining und Hundeverhaltensberatung

Hundetraining Stolz
Am Eichenbühl 9, 95349 Thurnau
info@hundetraining-stolz.de
0170 6889058

– nachfolgend „Hundetrainer“ genannt –

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Hundetrainer und seinen Kunden über Hundetraining, Hundeverhaltensberatung und damit zusammenhängende Dienstleistungen.

(2) Das Angebot umfasst insbesondere:

  • Einzeltraining,

  • Hausbesuche,

  • Training im öffentlichen Raum und

  • Maulkorbberatung sowie Maulkorbtraining.

(3) Die Leistungen werden grundsätzlich individuell für das jeweilige Mensch-Hund-Team erbracht.

(4) Kunden können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein.

§ 2 Vertragsschluss und Terminvereinbarung

(1) Termine können insbesondere persönlich, telefonisch, per E-Mail, über WhatsApp oder über andere angebotene Kommunikationswege vereinbart werden.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Termin durch den Hundetrainer verbindlich bestätigt wurde oder anderweitig eine verbindliche Vereinbarung über die Durchführung einer Leistung getroffen wurde.

(3) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website, in sozialen Medien oder sonstigen Informations- und Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

§ 3 Leistungen und Trainingsumfang

(1) Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung. Ein bestimmter Trainings- oder Verhaltenserfolg wird nicht geschuldet.

(2) Der Erfolg des Trainings hängt insbesondere vom Hund, dessen individuellen Voraussetzungen und Lernerfahrungen sowie von der Mitarbeit und konsequenten Umsetzung der Trainingsmaßnahmen durch den Kunden ab.

(3) Der Hundetrainer entscheidet im Rahmen der vereinbarten Leistung nach fachlichen Gesichtspunkten über Aufbau, Inhalt und Durchführung des Trainings. Das Training wird individuell an das jeweilige Mensch-Hund-Team und die konkrete Situation angepasst.

(4) Das Training kann insbesondere beim Kunden zu Hause, auf dessen Grundstück, im unmittelbaren Wohnumfeld oder im öffentlichen Raum stattfinden.

§ 4 Preise

(1) Für die erste Einzeltrainingseinheit wird ein Preis von 150,00 € berechnet.

Die erste Trainingseinheit dient insbesondere der ausführlichen Anamnese, der Beurteilung des Mensch-Hund-Teams, der Analyse der bestehenden Situation sowie der Erarbeitung erster konkreter Trainingsmaßnahmen.

Die Dauer richtet sich nach dem für eine fachgerechte Durchführung erforderlichen Umfang. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die erste Trainingseinheit nach einer bestimmten Zeit beendet oder über eine bestimmte Mindestdauer durchgeführt wird.

(2) Jede weitere Einzeltrainingseinheit kostet 70,00 €, soweit vorab nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(3) Eine Maulkorbberatung, die im Rahmen einer gebuchten Einzeltrainingseinheit erfolgt, ist im Preis der jeweiligen Einzeltrainingseinheit enthalten.

(4) Soweit eine eigenständige Maulkorbberatung außerhalb einer Einzeltrainingseinheit angeboten wird, gilt der hierfür vor Vertragsschluss mitgeteilte Preis.

(5) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Terminvereinbarung vereinbarten bzw. dem Kunden mitgeteilten Preise.

(6) Sofern der Hundetrainer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 5 Anfahrtskosten

(1) Bei Hausbesuchen und Trainingseinheiten an einem vom Kunden gewünschten Trainingsort können abhängig von der Entfernung zum Geschäftssitz des Hundetrainers Anfahrtskosten anfallen.

(2) Die Anfahrtskosten werden nach der einfachen Entfernung vom Geschäftssitz des Hundetrainers zum vereinbarten Trainingsort berechnet und betragen:

EntfernungAnfahrtskostenbis 10 km inklusive,11–20 km 5,00€, 21–30 km 10,00€, 31–40 km 15,00 €, 41–50 km 20,00€, über 50 kmnach Vereinbarung

(3) Maßgeblich ist grundsätzlich die übliche bzw. verkehrsgünstige Fahrstrecke vom Geschäftssitz des Hundetrainers zum vereinbarten Trainingsort.

(4) Mit der jeweiligen Anfahrtspauschale sind Hin- und Rückfahrt abgegolten. Die Entfernungsklasse wird jedoch anhand der einfachen Strecke zum Trainingsort bestimmt.

(5) Bei einer Entfernung von mehr als 50 Kilometern werden die Anfahrtskosten vor der verbindlichen Terminvereinbarung individuell mit dem Kunden vereinbart.

(6) Die anfallenden Anfahrtskosten werden dem Kunden vor Vertragsschluss bzw. vor der verbindlichen Terminbuchung mitgeteilt.

§ 6 Zahlung

(1) Die Vergütung ist grundsätzlich unmittelbar nach Durchführung der jeweiligen Leistung fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Die Zahlung erfolgt über eine vom Hundetrainer angebotene Zahlungsart.

(3) Eventuell anfallende Anfahrtskosten werden zusammen mit der jeweiligen Trainingsleistung fällig.

§ 7 Terminabsagen und Nichterscheinen

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.

(3) Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Kunden kann der vereinbarte Preis der Trainingseinheit als Ausfallentschädigung in voller Höhe verlangt werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

(4) Ersparte Aufwendungen werden bei der Berechnung der Ausfallentschädigung berücksichtigt.

(5) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Hundetrainer durch die kurzfristige Absage oder das Nichterscheinen überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Kann der freigewordene Termin anderweitig vergeben werden, wird für den ausgefallenen Termin keine Ausfallentschädigung verlangt.

(7) Verspätungen des Kunden gehen grundsätzlich zulasten der Trainingszeit. Ein Anspruch auf Verlängerung der Trainingseinheit besteht nicht.

(8) Muss der Hundetrainer einen Termin absagen, entstehen dem Kunden hierfür keine Kosten. Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin angeboten.

§ 8 Tierhalterhaftpflichtversicherung

(1) Voraussetzung für die Teilnahme am Hundetraining ist das Bestehen einer gültigen und ausreichenden Tierhalterhaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund.

(2) Der Kunde versichert mit der Teilnahme am Training, dass für den teilnehmenden Hund eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsschutz die Teilnahme am Hundetraining sowie Schäden gegenüber Dritten umfasst.

(3) Der Hundetrainer ist berechtigt, vor Beginn des Trainings einen geeigneten Nachweis über das Bestehen der Tierhalterhaftpflichtversicherung zu verlangen.

(4) Besteht kein ausreichender Versicherungsschutz oder kann ein verlangter Nachweis nicht erbracht werden, ist der Hundetrainer berechtigt, die Durchführung des Trainings bis zur Vorlage eines entsprechenden Nachweises abzulehnen.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Hundetrainer unverzüglich zu informieren, wenn der Versicherungsschutz entfällt oder sich in einer für das Training erheblichen Weise verändert.

§ 9 Angaben zum Hund und Mitwirkungspflichten

(1) Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn des Trainings alle für das Training und die Sicherheit relevanten Informationen über den teilnehmenden Hund vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Dies gilt insbesondere für:

  • bekannte Beißvorfälle oder Beißhistorien,

  • Aggressionsverhalten gegenüber Menschen oder Tieren,

  • ausgeprägtes Jagdverhalten,

  • Ängste oder erhebliche Unsicherheiten,

  • bekannte Erkrankungen oder körperliche Einschränkungen,

  • ansteckende Erkrankungen,

  • behördliche Auflagen,

  • bestehende Leinen- oder Maulkorbpflichten,

  • Einstufungen als gefährlicher Hund und

  • sonstige Umstände, die für eine sichere Durchführung des Trainings von Bedeutung sein können.

(2) Änderungen dieser Umstände sind dem Hundetrainer unverzüglich mitzuteilen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sicherheitsrelevante Anweisungen des Hundetrainers während der Trainingseinheit zu beachten.

§ 10 Verantwortung für den Hund

(1) Der Kunde bleibt während des Trainings grundsätzlich Halter bzw. verantwortlicher Hundeführer seines Hundes.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund so zu führen und zu sichern, dass vermeidbare Gefährdungen von Menschen, Tieren und Sachen verhindert werden.

(3) Die Teilnahme an einer Trainingseinheit entbindet den Kunden nicht von seinen gesetzlichen Pflichten als Tierhalter oder Hundeführer.

(4) Gesetzliche, kommunale und behördliche Vorschriften über das Führen und Halten von Hunden sind vom Kunden einzuhalten.

§ 11 Training im öffentlichen Raum

(1) Trainingseinheiten können insbesondere auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, in Grünanlagen, Ortschaften und sonstigen öffentlich zugänglichen Bereichen durchgeführt werden.

(2) Im öffentlichen Raum können trotz sorgfältiger Planung unvorhersehbare Situationen entstehen, insbesondere durch andere Hunde, Menschen, Fahrzeuge, Wildtiere, Geräusche und sonstige Umweltreize.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, seinen Hund entsprechend der jeweiligen Situation ausreichend zu sichern.

(4) Der Hundetrainer kann die Verwendung bestimmter geeigneter Sicherungsmittel verlangen, wenn dies nach seiner fachlichen Einschätzung für die sichere Durchführung des Trainings erforderlich ist.

Hierzu können insbesondere Leine, Schleppleine, Geschirr, Halsband oder ein geeigneter Maulkorb gehören.

(5) Lehnt der Kunde eine aus Sicherheitsgründen erforderliche Sicherungsmaßnahme ab, kann der Hundetrainer die Durchführung der betreffenden Übung oder der gesamten Trainingseinheit ablehnen bzw. abbrechen.

§ 12 Maulkorbberatung

(1) Im Rahmen einer Maulkorbberatung unterstützt der Hundetrainer den Kunden insbesondere bei der Auswahl eines geeigneten Maulkorbs, der Beurteilung der Passform sowie bei der Gewöhnung des Hundes an den Maulkorb.

(2) Der Kunde bleibt für die regelmäßige Kontrolle des Maulkorbs und dessen ordnungsgemäße Verwendung verantwortlich.

(3) Insbesondere durch Wachstum, Gewichtsveränderungen, Beschädigungen oder sonstige körperliche Veränderungen des Hundes kann eine erneute Überprüfung der Passform erforderlich werden.

(4) Eine Maulkorbberatung stellt keine Garantie dafür dar, dass ein Maulkorb in jeder denkbaren Situation Verletzungen oder ein Entkommen des Hundes vollständig verhindert.

§ 13 Gesundheit des Hundes

(1) Der Kunde hat den Hundetrainer über Erkrankungen und gesundheitliche Einschränkungen zu informieren, soweit diese für das Training von Bedeutung sein können.

(2) Hunde mit einer ansteckenden Erkrankung dürfen grundsätzlich nicht am Training teilnehmen, sofern dadurch Menschen oder andere Tiere gefährdet werden könnten.

(3) Bestehen Zweifel daran, ob ein Hund gesundheitlich für bestimmte Trainingsmaßnahmen geeignet ist, kann der Hundetrainer eine vorherige tierärztliche Abklärung verlangen.

§ 14 Abbruch oder Ablehnung des Trainings

(1) Der Hundetrainer ist berechtigt, eine Trainingseinheit abzulehnen, einzelne Übungen nicht durchzuführen oder eine bereits begonnene Trainingseinheit abzubrechen, wenn eine sichere, tierschutzgerechte oder fachlich verantwortbare Durchführung nicht möglich ist.

Dies gilt insbesondere, wenn:

  • wesentliche Angaben über den Hund verschwiegen wurden,

  • der Kunde sicherheitsrelevante Anweisungen nicht beachtet,

  • erforderliche Sicherungsmittel nicht verwendet werden,

  • kein erforderlicher Haftpflichtversicherungsschutz besteht,

  • vom Hund oder Kunden eine nicht vertretbare Gefahr ausgeht oder

  • der Hund gesundheitlich offensichtlich nicht für das vorgesehene Training geeignet ist.

(2) Die gesetzlichen Vergütungsansprüche bleiben hiervon unberührt. Die Höhe eines gegebenenfalls bestehenden Vergütungsanspruchs richtet sich insbesondere danach, aus welchem Verantwortungsbereich der Abbruchgrund stammt und welche Leistungen bereits erbracht wurden.

§ 15 Haftung

(1) Der Hundetrainer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Hundetrainers beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet der Hundetrainer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(4) Die gesetzlichen Haftungsvorschriften, insbesondere die Tierhalter- und Tieraufseherhaftung gemäß §§ 833 und 834 BGB, bleiben unberührt.

(5) Der Kunde hat den Hundetrainer vor bekannten besonderen Gefahren, insbesondere bekannten Aggressions- und Beißvorfällen, zu informieren.

§ 16 Witterung und äußere Umstände

Das Training findet grundsätzlich auch bei ungünstiger Witterung statt.

Ist eine sichere oder tierschutzgerechte Durchführung insbesondere aufgrund extremer Hitze, Unwetter, Glätte oder vergleichbarer Umstände nicht möglich oder fachlich nicht sinnvoll, kann der Hundetrainer den Trainingsort ändern, die Trainingseinheit anpassen oder einen Ersatztermin vereinbaren.

§ 17 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern kann insbesondere bei telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über das Internet geschlossenen Verträgen sowie bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

(2) Besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich der gesetzlich erforderlichen Informationen.

(3) Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass die Dienstleistung bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, sind die hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen zu beachten.

§ 18 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen während des Trainings dürfen nur nach vorheriger Abstimmung angefertigt werden.

(2) Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen andere Personen erkennbar sind, setzt die jeweils erforderliche Einwilligung voraus.

(3) Aufnahmen des Kunden oder seines Hundes durch den Hundetrainer werden zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken nur verwendet, wenn hierfür die erforderliche Einwilligung vorliegt.

§ 19 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Hundetrainers.

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Der Hundetrainer informiert Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben darüber, ob er bereit oder verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

(2) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann im gesetzlich zulässigen Umfang ein Gerichtsstand am Geschäftssitz des Hundetrainers vereinbart werden.

(4) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.